Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, I-28 U 15/10

Datum:
10.06.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivlsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-28 U 15/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0610.I28U15.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 188/09
Schlagworte:
Sachmangel, Gebrauchtwagen, Verschleiß
Normen:
§ 434 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 476 BGB
Leitsätze:

Unbeschadet des Umstands, dass bei einem Gebrauchtwagen, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, der normale alters- und gebrauchsbedingte Verschleiß üblich und hinzunehmen ist, stellt ein solcher Verschleißgrad einen Sachmangel dar, der den normalen Nutzer unter gewöhnlichen Umständen zum Auswechseln des Verschleißteiles veranlasst hätte.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. November 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank