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Oberlandesgericht Hamm, I-19 U 147/09

Datum:
30.11.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-19 U 147/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:1130.I19U147.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 04 O 200/07
Schlagworte:
Schweine, Mängel, PRRS-Virus, Schadensersatz
Normen:
Art. 35, 45, 74 CISG
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen wegen Lieferung einer vertragswidrigen Schweineherde (hier: Infektion mit dem PRRS-Virus) nach Litauen.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.10.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 60.533,90 € festgesetzt.

 
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