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Oberlandesgericht Hamm, I-15 Wx 63/10

Datum:
12.08.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 Wx 63/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0812.I15WX63.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 9 T 122/07
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.

Der Beschluss des Amtsgerichts Gladbeck vom 11.06.2007 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beschlüsse der Wohnungseigentümer vom 28.07.2006 zu TOP 7 und TOP 9 werden für ungültig erklärt.

Die Beteiligten zu 5) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens aller Instanzen. Außergerichtliche Kosten werden nicht er¬stattet.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 10.000,- € festgesetzt.

 
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