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Oberlandesgericht Hamm, I-15 Wx 222/10

Datum:
15.02.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 Wx 222/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0215.I15WX222.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 9 T 20/06
 
Tenor:

Die angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde an das Landgericht zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen Beschwerde und der so-fortigen weiteren Beschwerde wird auf 4.563,21 € festgesetzt.

 
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