Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, I-12 U 42/09

Datum:
29.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-12 U 42/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:1229.I12U42.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 1 O 526/03
 
Tenor:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 30.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2003 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern den weiteren Schaden zu ersetzen, der ihnen durch die Entrichtung der Mehrwertsteuer entsteht, die wegen der zur Schadensbeseitigung erforderlichen Maßnahmen anfällt.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 70 %, die Kläger zu 30 %.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

7. Die Revision wird nicht zugelassen.

8. Der Streitwert wird auf 48.435,60 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank