Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 2/10

Datum:
14.01.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 2/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0114.3WS2.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 22b StVK 1840/09 P
Schlagworte:
Mündliche Anhörung des Sachverständigen
Normen:
StPO § 454 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 3; StGB § 57
Leitsätze:

Das Beschwerdegericht ist zur eigenen Sachentscheidung ohne mündliche Anhörung des Sachverständigen befugt, wenn es in Abweichung von der Vorinstanz eine negative Aussetzungsentscheidung zu treffen beabsichtigt.

An der Berücksichtigung der im schriftlichen Sachverständigengutachten gewonnenen Erkenntnisse bei der eigenen Entscheidungsfindung ist das Beschwerdegericht nicht gehindert.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die bedingte Entlassung des Verurteilten wird abgelehnt.

Der Verurteilte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank