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Oberlandesgericht Hamm, 25 W 361/10

Datum:
23.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 W 361/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:1223.25W361.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 O 326/09
 
Tenor:

Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss wird dahingehend

abgeändert, dass der von der Beteiligten zu 2. an den Beteiligten zu 1. zu erstattende Betrag anderweitig auf 1.025,78 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.04.2010 festgesetzt wird.

Die Beteiligte zu 2. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 304,86 € festgesetzt.

 
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