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Oberlandesgericht Hamm, 25 W 133/10

Datum:
27.04.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 W 133/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0427.25W133.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 15 O 90/07
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert.

Die auf Grund des vor dem 31. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm geschlossenen Vergleichs vom 04.02.2009 von der Beklagten an die Kläger zu erstattenden Kosten werden anderweitig auf 4.069,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2010 festgesetzt.

Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Beschwerdewert beträgt 1.038,33 EUR.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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