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Oberlandesgericht Hamm, 25 U 55/09

Datum:
05.03.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 U 55/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0305.25U55.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 8 O 588/03
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, IX ZR 61/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das angefochtene Urteil

teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten wie Gesamtschuldner ver-

pflichtet sind, der Klägerin sämtlichen Schaden zu ersetzen, der

ihr ab dem 18.05.2001 durch die Ausweisung falscher Jahresergeb-nisse in den ihr von den Beklagten im Jahre 2001 und 2002 vorgelegten Jahresabschlüssen zum 31. 12. 2000 und zum 31.12.2001 betreffend die Fa. G GmbH in E4  entstanden ist und noch entstehen wird.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen;

die weitergehende Klage der Klägerin wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in

Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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