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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 3/10

Datum:
28.07.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 3/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0728.20U3.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 9 O 23/09
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Oktober 2009 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt,

1. an den Kläger 11.148,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 11.03.2009 zu zahlen,

2. den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 681,29 EUR freizustellen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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