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Oberlandesgericht Hamm, 15 Wx 101/09

Datum:
25.03.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 Wx 101/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0325.15WX101.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 6 T 564/08
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 26.10./27.11.2008 ge-gen den Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 16.10.2008 wird zurückge-wiesen.

Der Beteiligte zu 1. hat die dem Beteiligten zu 2. in der II. Instanz entstan-denen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

In der III. Instanz findet eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht statt.

Der Gegenstandswert für die II. und III. Instanz wird auf jeweils 366,52 € festgesetzt.

 
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