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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 383/09

Datum:
05.01.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 383/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0105.15W383.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Rheine, 16 VI 438/09
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Es wird eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung der unbekannten Erben bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Vergütungsansprüchen der Beteiligten aus ihrem Vertragsverhältnis mit der Erblasserin angeordnet.

Im Übrigen, also zur Auswahl und Bestellung des Nachlasspflegers, wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

 
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