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Oberlandesgericht Hamm, 13 U 135/09

Datum:
24.02.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 135/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0224.13U135.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 2 O 376/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Juli 2009 verkündete Urteil der      2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt      neu gefasst:      Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.361,18 € nebst Zinsen in Höhe      von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2007 sowie      Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von einem Betrag von      3.721,61 € für die Zeit vom 06.09.2007 bis zum 27.02.2008 zu zahlen.      Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die weitergehende Klage      bleibt abgewiesen.          Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 10 % der Klägerin      und zu 90 % der Beklagten auferlegt.      Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 11 % die Klägerin und zu 89 %      die Beklagte.      Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.      Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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