Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 5 Ws 300/08

Datum:
22.01.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ws 300/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0122.5WS300.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 25 KLs 10/07
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die dem Beschwerdeführer aus abgetretenem Recht des freigesprochenen (früheren) Angeklagten nach dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Essen vom 21. Mai 2007 (25 KLs 10/07) zu erstattenden notwendigen Auslagen werden nach § 464 b StPO auf 581,91 € (i.W.: fünfhunderteinundachtzig 91/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30. Mai 2007 festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank