Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 4 U 55/09

Datum:
04.08.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 55/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0804.4U55.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 24 O 135/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Februar 2009 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster abge-ändert.

Die Beklagte wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000, EUR, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten für den Fall der Zuwiderhandlung verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftli-chen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs mit folgender Aussage zu werben:

„Ich garantiere Ihnen die bestmögliche Hörgeräteversorgung in jeder Preisklasse bei uns im Hörzentrum.“,

wenn dies geschieht wie auf dem als Anlage K 1 zur Klageschrift abgebil-deten Werbeplakat.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten in Höhe von 911,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 12.09.2008 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank