Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 55/09

Datum:
24.02.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 55/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0224.3WS55.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, StVK W 3950/08 (17)
Schlagworte:
Weihnachtsamnestie, Vollverbüßer, Führungsaufsicht
Normen:
StGB § 68f; GnO NW
Leitsätze:

Wird - wie nach den nordrhein-westfälischen Regelungen zur Weihnachtsamnestie 2008 -die vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft im Rahmen einer Weihnachtsamnestie mit einem Straferlass verbunden, so hindert dies jedenfalls dann den Eintritt der Führungsaufsicht nach § 68f StGB, wenn der Verurteilte deswegen weniger als zwei Jahre Freiheitsstrafe verbüßt.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten darin erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank