Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 311/09

Datum:
09.09.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 311/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0909.3WS311.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 1 KLs 13/09
Schlagworte:
Zur erweiterten Darlegungspflicht (Alibibeweis) im Wiederaufnahmeverfahren
Normen:
§§ 359 Nr. 5, 368 StPO
Leitsätze:

Im Wiederaufnahmeverfahren genügt nicht stets der bloße schlüssige Vortrag eines Wiederaufnahmegrundes.

Betreibt der Verurteilte die Wiederaufnahme mit Entlastungstatsachen und Beweismitteln, mit denen er sich in der Hauptverhandlung nicht verteidigt hat, obgleich ihm diese seinerzeit bekannt gewesen sind, so trifft ihn eine erweiterte Darlegungspflicht. In diesen Fällen hat er - als Folge seiner Verteidigungsstrategie - einleuchtende Gründe dafür anzuführen, warum er die Tatsachen und Beweismittel früher nicht zu seiner Entlastung verwandt hat, dies aber nunmehr im Wiederaufnahmeverfahren mit seinen nach §§ 359 ff. StPO beschränkten Möglichkeiten für geboten hält.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die Verwerfung des Wiederaufnahmeantrags und seine Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers werden aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, jeweils auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO) verworfen.

 
1 2 3 4 5 6
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank