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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 9/08

Datum:
11.11.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 U 9/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:1111.3U9.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 5 O 29/02
 
Tenor:

Auf Antrag des Beklagten zu 2. wird der Text des am 14.09.2009 verkündeten Se-natsurteils wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt:

Auf Seite 9, 1. Absatz, Zeile 7 des Urteils im Tatbestand heißt es richtig „staatlichen Hebammenprüfung“ (nicht: „stattlich“).

Auf Seite 21, 4. Absatz, Zeile 3 des Urteils in den Entscheidungsgründen heißt es richtig „Erscheinen im Kreißsaal gegen 21.55 Uhr“ (nicht: „22.55 Uhr“).

Es handelt sich um offenkundige Schreibfehler, die antraggemäß nach Anhörung der weiteren Parteien zu berichtigen waren.

 
 

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