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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss OWi 948/09

Datum:
09.12.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss OWi 948/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:1209.3SS.OWI948.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Lübbecke, 9 OWi 41/09
Schlagworte:
Beweiswürdigung, Verweis auf Videofilm
Normen:
StPO § 267 Abs. 1 S. 3
Leitsätze:

Zur Zulässigkeit eines Verweises auf einen Videofilm im Urteil.

Zur den Anforderungen an die Beweiswürdigung im Bußgeldurteil bei Geschwindigkeitsmessung mit dem Provida2000-System.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Lübbecke zurückverwiesen.

 
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