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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss OWi 237/09

Datum:
06.04.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss OWi 237/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0406.3SS.OWI237.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Herford, 11 OWi 768/08
Schlagworte:
Fahrverbot trotz Existenzgefährdung
Normen:
StVG § 25
Leitsätze:

Trotz Existenzgefährdung kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn der bereits vielfach und einschlägig vorbelastete Betroffene seine Nichtanordnung als "Freibrief" für weiteres Fehlverhalten verstehen würde. Es bedarf in diesen Fällen der Abwägung zwischen der Schwere der Wiederholungstäterschaft und dem Grad der Existenzgefährdung.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.

 
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