Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss 554/08

Datum:
13.01.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss 554/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0113.3SS554.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Detmold, 4 Ls 35/08
Schlagworte:
Eigennützigkeit, Wirkstoffgehalt, Tagessatzhöhe, Begründung der Gesamtstrafe
Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 40, StGB § 54
Leitsätze:

Auch bei Serientaten ist im Rahmen der Gesamtstrafenbildung eine Erhöhung der Einsatzstrafe um ein mehrfaches grundsätzlich möglich. Allerdings bedarf eine solche starke Erhöhung näherer Begründung. Die bloße "nochmalige Abwägung" der Einzelstrafzumessungsgesichtspunkte reicht in der Regel nicht.

 
Tenor:

1.

Das angefochtene Urteil wird

a. in den Fällen 1- 7 im Schuld- und Einzelstrafenausspruch,

b. im Fall 8 im Einzelstrafenausspruch,

c. im Gesamtstrafenausspruch,

mit den jeweils zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

2.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere als Schöffengericht zuständige Abteilung des Amtsgerichts Detmold zurückverwiesen.

3.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank