Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss 476/08

Datum:
21.01.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss 476/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0121.3SS476.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 6 Ns 41 Js 647/06 – 33/08
Normen:
§ 95 Ab. 1 Nr. 7 AufhG
Leitsätze:

Vor dem 01.01.2005 begangene Zuwiderhandlungen vollziebar ausreisepflichtiger Ausländer gegen räumliche Beschränkungen können nicht für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufhG herangezogen werden. Dies folgt aus dem verfassungsrechtlichen Verbot der Rückwirkung von Strafgesetzen (Art. 103 Abs. 2 GG; §§ 1, 2 Abs. 1 StGB)

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Angeklagte wird freigesprochen.

Die Staatskasse trägt die gesamten Kosten des Strafverfahrens sowie die

der Angeklagten in diesem Strafverfahren entstandenen notwendigen Aus-

lagen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank