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Oberlandesgericht Hamm, 3 SsOWi 941/08

Datum:
17.02.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 SsOWi 941/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0217.3SSOWI941.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Minden, 15 OWi 836/07
Schlagworte:
Fahrverbot, zwei Jahre
Normen:
StVG § 25; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre vergangen sind.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit darin ein Fahrverbot angeordnet worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

 
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