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Oberlandesgericht Hamm, 31 U 152/07

Datum:
04.03.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
31. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
31 U 152/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0304.31U152.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 43 O 23/07
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten und des Streithelfers zu 1. der Beklagten gegen das am 06.09.2007 verkündete Vorbehalts-Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten der Streithelferin zu 3. der Klägerin. Die Kosten des Streithelfers zu 1. der Beklagten und der Streithelferin zu 2. der Beklagten tragen diese jeweils selbst.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 5.300.000,- € festgesetzt.

 
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