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Oberlandesgericht Hamm, 2 Ws 211/09

Datum:
13.08.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 211/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0813.2WS211.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 61 StVK 437/09
 
Tenor:

1.

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss insoweit aufgeho-ben, als die Beiordnung von Rechtsanwalt E2 aus N abgelehnt worden ist.

Dem Verurteilten wird Rechtsanwalt E2 aus N als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen

notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Staatskasse, § 467

Abs. 1 StPO).

2.

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

 
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