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Oberlandesgericht Hamm, 26 U 27/09

Datum:
05.06.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 U 27/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0605.26U27.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 19 O 11/07
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.251,93 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Februar 2006 zu zahlen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin 11 % und die Beklagte 89 %. Die Kosten der zweiten Instanz werden von dem Beklagten getragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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