Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 19 W 40/09

Datum:
03.11.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 40/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:1103.19W40.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 5 OH 110/07
Schlagworte:
Selbständiges Beweisverfahren, Beendigung, Übergehen von Beweisfragen
Normen:
§§ 411, 485 ff ZPO
Leitsätze:

Das selbständige Beweisverfahren ist auch dann nach Ablauf einer gerichtlich gesetzten Frist oder einer angemessenen Frist zur Beantragung der Ergänzung des Gutachtens beendet, wenn das Gericht in seinem Beweisbeschlusss versehentlich eine Beweisfrage übergangen hat.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller nach einem Gegenstandswert bis zu 16.000,-- Euro.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank