Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 19 W 38/09

Datum:
18.12.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 38/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:1218.19W38.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 6 OH 22/08
Schlagworte:
Messeinrichtungen, Eichbehörde, selbständiges Beweisverfahren, Rechtsschutzbedürfnis
Normen:
§§ 8 StromGVV, 485 ZPO
Leitsätze:

Die durch § 8 StromGVV eröffnete Möglichkeit des Stromlieferungsvertragskunden, jederzeit eine Überprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder einen staatlich anerkannten Messstellenbetreiber zu veranlassen, schließt das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Überprüfung der Messeinrichtung durch einen Sachverständigen nicht aus.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 14. Mai 2009 teilweise abgeändert.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit das Landgericht den gegen die Antragsgegnerin zu 1) gerichteten Beweisantrag zu Ziffer 2 aus der Antragsschrift vom 20. Oktober 2008 zurückgewiesen hat. Das Landgericht wird angewiesen, über den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Von den Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin 7/8 und die Antragsgegnerin zu 1) 1/8.

Die Antragstellerin trägt 3/4 der der Antragsgegnerin zu 1) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten.

Die Antragsgegnerin zu 1) trägt 1/8 der der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten.

Im Übrigen trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 15.000,- € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank