Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 19 W 31/09

Datum:
20.11.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 31/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:1120.19W31.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 2 OH 12/08
Schlagworte:
Selbständiges Beweisverfahren, Ergänzungsgutachten, Beweiswürdigung
Normen:
§§ 412, 485 ZPO
Leitsätze:

Im selbständigen Beweisverfahren ist der Antrag auf Einholung eines zweiten Ergänzungsgutachtens, der auf eine dem Hauptsacheverfahren vorbehaltene richterliche Beweiswürdigung zielt, unbegründet.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert von bis 6.000 € trägt die Antragstellerin.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank