Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 15 Wx 357/08

Datum:
18.08.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 Wx 357/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0818.15WX357.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 9 T 143/07
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 23.08.2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 08.08.2007 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten der zweiten und dritten Instanz werden den Beteiligten zu 1) auferlegt, eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet auch in diesen Instanzen nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird – insoweit auch in Abänderung der Entscheidung des Amtsgerichts vom 20.08.2007 - für alle Instanzen auf jeweils 6.000 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank