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Oberlandesgericht Hamm, 15 Wx 288/08

Datum:
03.08.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 Wx 288/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0803.15WX288.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 7 T 280/07
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 2) als Gesamtschuldnern auferlegt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen wei-teren Beschwerde wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

 
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