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Oberlandesgericht Hamm, 15 Wx 13/09

Datum:
03.03.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 Wx 13/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0303.15WX13.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 7 T 560/08
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Inhaftnahme des Betroffenen seit dem 13.11.2008 rechtswidrig gewesen ist.

Die Stadt F hat dem Betroffenen die ihm im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 
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