Seite drucken
Entscheidung als PDF runterladen
Auf Antrag der Antragsgegnerin vom 15.9.2008 wird das Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen vom 11.4.2008 in seinem Ausspruch betreffend den nachehelichen Unterhalt (Ziffer III) für vorläufig vollstreckbar erklärt (§ 718 ZPO).
Der Antragsteller kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Gründe
2Der Urteilstenor war zu ergänzen, weil das Amtsgericht eine Regelung der vorläufigen Vollstreckbarkeit unterlassen hat.