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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 138/07

Datum:
04.03.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 138/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0304.9U138.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 2 O 40/07
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Mai 2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicher-heit in derselben Höhe leistet.

 
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