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Oberlandesgericht Hamm, 5 U 161/08

Datum:
01.12.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 161/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:1201.5U161.08.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. Juli 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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