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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 10/08

Datum:
01.04.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 10/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0401.4U10.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 16 O 155/07
 
Tenor:

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 25. Oktober 2007 verkündete Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeän-dert.

Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000, EUR oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

a)

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs über die Internethan-delsplattform www.Y.de den Abschluss entgeltlicher Verträge im Bereich Computer-Hardware mit Verbrauchern anzubieten und/oder anbieten zu lassen und dabei in der Belehrung zum Wiederrufsrecht anzugeben, dass für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen die Frist zur Abgabe der Widerrufsbelehrung zwei Wochen beträgt, wie in der Auktion mit der Nummer ############ am 24.09.2007 geschehen;

b)

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Bereich Computer-Hardware über die Internet-Handelsplattform www.Y.de den Abschluss entgeltli-cher Verträge mit Verbrauchern anzubieten und/oder anbieten zu lassen und dabei das Widerrufsrecht der Verbraucher mit den folgenden Formulierungen einzuschränken, wie in der Auktion mit der Nummer ########## am 24.09.2007 geschehen:

a) "Für diesen Fall gilt: unbeschädigt, originalverpackt, versichert und freige-

macht und nach vorheriger Absprache."

b) "Die Frist beginnt mit der Auslieferung der Ware";

c)

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs über www.Y.de den Abschluss entgeltlicher Verträge im Bereich Computer-Hardware mit Verbrau-chern anzubieten und/oder anbieten zu lassen und dabei die folgenden Allge-meinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, wie in der Auktion mit der Num-mer ############# am 24.09.2007 geschehen:

"7. Soweit sich nicht aus Nr. 8 etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen die Firma U GmbH oder ihre Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

8. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend macht

und/oder

9. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt."

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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