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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 90/08

Datum:
06.03.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 90/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0306.3WS90.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 5 Ns 16 Js 504/02 (12/06
 
Tenor:

Der Bewährungsbeschluss der V. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld in der Fassung des Beschlusses der vorgenannten Strafkammer vom 16.01.2008 wird dahingehend abgeändert, dass dem Verurteilten die Weisung erteilt wird, jegliche Haltung und Betreuung von Tieren, mit Ausnahme der Haltung und Betreuung von Hunden, Katzen und Heimtieren, zu unterlassen.

Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Verurteilte.

 
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