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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 28/07

Datum:
28.01.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 28/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0128.3WS28.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 33 Ns 70/06
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss der XIII. kleinen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 16.11.2006 wird auf ihre Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil der XIII. kleinen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 06.10.2006 wird auf Kosten der Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.

 
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