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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss 528/07

Datum:
08.01.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss 528/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0108.3SS528.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dorsten, 4 Ls 85/07
Schlagworte:
Beweiswürdigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Verdeckungsabsicht
Normen:
§ 315 b, 315 StGB
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,

a) soweit der Angeklagte wegen gefährlichen Eingriffs in den

Straßenverkehr verurteilt worden ist,

b) im Rechtsfolgenausspruch.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Dorsten zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.

 
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