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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss 357/07

Datum:
07.07.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss 357/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0707.3SS357.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 29 Ns 219/03
Schlagworte:
Maßgeblicher Zeitpunkt des Kenntniserlangens
Normen:
StPO § 356a
Leitsätze:

Maßgeblich für die "Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs" i.S.v. § 356a S. 2 StPO ist der Zeitpunkt, zu dem der Verurteilte Kenntnis von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergeben kann, erlangt hat, nicht der Zeitpunkt, zu dem er zur rechtlichen Einschätzung als Gehörsverletzung gelangte.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Verurteilten als unzulässig verworfen.

 
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