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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss 235/08

Datum:
28.07.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss 235/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0728.3SS235.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 5 Ns 66/07
Schlagworte:
Misshandlung Schutzbefohlener, Anforderungen an die Feststellungen
Normen:
StGB §§ 225, 20, 21
Leitsätze:

1.

Zu den Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Misshandlung Schutzbefohlener.

2.

Anforderungen an die Ausführungen zu §§ 20, 21 StGB. Es darf nicht offen bleiben, welche der beiden Alternativen des § 21 StGB vom Gericht zu Grunde gelegt wurden. Beide Alternativen können auch nicht kumulativ bejaht werden.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

 
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