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Oberlandesgericht Hamm, 34 W 1/08

Datum:
29.01.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
34. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
34 W 1/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0129.34W1.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 12 O 212/07
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 13.11.2007 wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 29.10.2007 abgeändert.

Der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin D in E ratenfreie Prozesskostenhilfe für die I. Instanz bewilligt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

 
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