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Oberlandesgericht Hamm, 2 Ws 374 u. 375/07

Datum:
04.03.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 374 u. 375/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0304.2WS374U375.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 61 StVK 731/07
 
Tenor:

1.

Dem Verurteilten werden die Kosten des Verfahrens auferlegt, soweit er die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten Entlassung durch Beschluss des Landgerichts Hagen vom 8. November 2007 zurückgenommen hat.

2.

Der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 8. November 2007, durch den die Bestellung von Rechtsanwalt T2 als Pflichtverteidiger abgelehnt worden ist, wird aufgehoben.

Dem Verurteilten wird Rechtsanwalt T2 als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Insoweit werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Landeskasse auferlegt, die auch die dem Verurteilten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.

 
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