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Oberlandesgericht Hamm, 28 W 27/08

Datum:
23.12.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 W 27/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:1223.28W27.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 19 O 142/08
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 27. August 2008 wird der Beschluss der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 10. Juli 2008 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - teil-weise abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Braunschweig entstandenen Kosten, die der Kläger zu tragen hat.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

Beschwerdewert: bis zu 4.000 €.

 
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