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Oberlandesgericht Hamm, 28 U 71/07

Datum:
13.03.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 U 71/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0313.28U71.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 18 O 310/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05. April 2007 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen unter Zurückwei-sung des Rechtsmittels im übrigen – abgeändert:

Unter Klagabweisung im Übrigen werden die Beklagten verurteilt, an den Kläger 2.333,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06. 11. 2004 zu zahlen.

Die Kosten des ersten Durchgangs beim Landgericht tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagten zu 30 %. Die Kosten des ersten Durchgangs beim Senat und des zweiten Durchgangs beim Landgericht tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagten zu 1/3. Die Kosten des zweiten Durch-gangs beim Senat tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagten zu 35 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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