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Oberlandesgericht Hamm, 28 U 2/08

Datum:
06.05.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 U 2/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0506.28U2.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 6 O 178/07
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechts-mittels im übrigen das am 29. November 2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.882,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04. 03. 2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden zu 10 % der Klägerin und zu 90 % dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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