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Oberlandesgericht Hamm, 27 U 174/06

Datum:
21.08.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 174/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0821.27U174.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 8 O 237/06
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27. Juli 2006 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Siegen teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, in Höhe von 15.024,38 € die Freigabe des auf dem gemeinsamen Konto Dr. O und Y2 bei der Sparkasse L/L2 Bankleitzahl #########, Kontonummer #####/####, hinterlegten Betrages (177.479,52 € nebst Zinsen) zu bewilligen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90 % und der Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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