Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 19 W 29/08

Datum:
26.09.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 29/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0926.19W29.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 4 O 369/08
Schlagworte:
Liefersperre, Abschlagszahlungen, offensichtlicher Fehler, Zwangsverwalter, Treu und Glauben
Normen:
§§ 13 Abs. 1, 17 Abs. 1, 19 Abs. 2 StromGVV u. GasGVV
Leitsätze:

Die Einstellung der Energielieferung aus einem Energielieferungsvertrag mit einem Zwangsverwalter wegen Nichterfüllung von Zahlungspflichten verstößt nicht deshalb gegen Treu und Glauben oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil das Zwangsverwalterkonto nicht die zur Erfüllung der Zahlungspflichten erforderliche Deckung aufweist.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller nach einem Gegenstandswert von 23.892,-- Euro.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank