Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 15 Wx 298/08

Datum:
22.09.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 Wx 298/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0922.15WX298.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 9 T 13/07
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 19.12.2006 abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, an die Beteiligte zu 1) 9.857,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.1.2005 zu zahlen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens erster Instanz werden zu 70 % der Beteiligten zu 2) und zu 30 % der Beteiligten zu 1) auferlegt. Die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen ersten und weiteren Beschwerde trägt die Beteiligte zu 2).

Die Beteiligte zu 2) hat die der Beteiligten zu 1) entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten, und zwar in erster Instanz in Höhe von 70 %, im Verfahren zweiter und dritter Instanz in voller Höhe.

Der Gegenstandswert wird für das amtsgerichtliche Verfahren auf 13.986,52 €, derjenige für das Verfahren der ersten und der weiteren Beschwerde auf 10.200,42 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank