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Oberlandesgericht Hamm, 15 Wx 156/08

Datum:
19.08.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 Wx 156/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0819.15WX156.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 7 T 280/07
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Beteiligten zu 1) wird Wiedereinsetzung in den vori-gen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsge-richts Bochum vom 17.07.1007 gewährt.

Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Gerichtskosten und die Anord-nung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfah-rens dritter Instanz an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen wei-teren Beschwerde wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

 
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